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   BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12   

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https://dejure.org/2012,40470
BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12 (https://dejure.org/2012,40470)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12 (https://dejure.org/2012,40470)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2012 - AnwZ (Brfg) 55/12 (https://dejure.org/2012,40470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 112e S. 2
    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
    Anders als der Kläger meint, hat der Senat zu den Auswirkungen einer (landesrechtlich begründeten) Entbehrlichkeit des Vorverfahrens (§ 68 VwGO) auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt bei der Anfechtung eines Zulassungswiderrufs bereits Stellung genommen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 40/11, juris Rn. 4; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).

    Dass der Kläger nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens einige Verbindlichkeiten zurückgeführt hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats unbeachtlich (vgl. nur Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98

    Landesmediengesetz Bayern

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
    Eine sachwidrige Ungleichbehandlung liegt hierin nicht begründet (vgl. BVerfGE 114, 371, 383 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
    Er setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn diese eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtssache aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 1/12, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11

    Revision gegen den Entzug der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
    Anders als der Kläger meint, hat der Senat zu den Auswirkungen einer (landesrechtlich begründeten) Entbehrlichkeit des Vorverfahrens (§ 68 VwGO) auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt bei der Anfechtung eines Zulassungswiderrufs bereits Stellung genommen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 40/11, juris Rn. 4; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 18.01.2014 - AnwZ (Brfg) 53/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    Der Senat hält die landesrechtlichen Regelungen über einen Ausschluss des Vorverfahrens (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO) in ständiger Rechtsprechung für unbedenklich (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9; vom 24. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 40/11, Rn. 4; vom 21. November 2012 - AnwZ (Brfg) 55/12, Rn. 4; vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 34/13, Rn. 4).
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